Verbindlicher Code of Conduct

Gemeinsamer Verhaltenskodex

Artikel 1: Wahrung von Respekt und Würde.
Artikel 2: Kollektive und schriftliche Entscheidungsfindung.
Artikel 3: Schriftliche Dokumentation aller Kosten und Vereinbarungen.
Artikel 4: Beendigung der Zusammenarbeit bei Korruption oder Fehlverhalten.
Artikel 5: Einhaltung der gemeinsamen politischen Linie.
Artikel 6: Kollektive Verantwortung aller Beteiligten.
Artikel 7: Verpflichtende wöchentliche Sitzungen.
Artikel 8: Vertraulichkeit aller Informationen.
Artikel 9: Einhaltung von Zeitdisziplin.
Artikel 10: Finanzielle Transparenz und Kontrolle.
Artikel 11: Gemeinsame Verteidigung bei externem Druck.
Artikel 12: Widerruf von Vollmachten jederzeit möglich.
Artikel 13: Verbot beleidigender oder diffamierender Äusserungen.

Schlussbestimmungen zur Mitgliedschaft

Mit Einreichung des Mitgliedschaftsantrags erkennt die antragstellende Person die Ziele, Werte und Bestimmungen des Vereins AVESTA als verbindlich an. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Der Verein behält sich das Recht vor, Mitgliedschaften abzulehnen oder zu beenden, wenn diese den Grundsätzen widersprechen.

Zusammenarbeit erfolgt ausschliesslich im Rahmen der Münchner Charta. Alle Tätigkeiten erfolgen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz.