Gönnermitglieder

Gönnermitglieder können natürliche Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen werden, die den Verein ideell und finanziell unterstützen möchten und sich durch eine Beitrittserklärung zur Zahlung eines entsprechenden Jahresbeitrags verpflichten. Die Mitgliedschaft tritt nach Eingang des Beitrags in Kraft. Gönnermitglieder verfügen über kein Stimm- und Wahlrecht.

MITGLIEDSCHAFT / ANFRAGE

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