Münchner Charta 2025
Wir erkennen als monarchistisch orientierte, in der Schweiz aktive Organisation die „12 Grundsätze der Zusammenarbeit“ als rechtliche, politische und operative Grundlage unserer Tätigkeit sowie als verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit mit anderen Gruppen und Organisationen an. Diese Grundsätze bilden unsere offizielle Kooperationscharta.
Jegliche Zusammenarbeit, Beteiligung oder Synergie mit natürlichen oder juristischen Personen setzt die vollständige, ausdrückliche Anerkennung sowie die praktische Umsetzung sämtlicher Bestimmungen dieser Charta voraus.
Gruppen oder Personen ohne nachweisbare Tätigkeit, effektive Präsenz oder operative Rolle in der Schweiz sind nicht berechtigt, Namen, Bezeichnung, Logo oder Reputation dieser Organisation zu nutzen. Ebenso haben Gruppen ohne nachweisbare Beteiligung an Planung, Organisation, Öffentlichkeitsarbeit oder finanzieller Unterstützung kein Recht, sich als Kooperationspartner zu bezeichnen.
Jede Form der Instrumentalisierung oder parteipolitischen Nutzung des Namens der Organisation ist strikt untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppen wie die Organisation der Volksmudschahedin (MEK) sowie separatistische Strömungen.
Kooperationen erfolgen ausschliesslich mit Organisationen, die die Charta vollständig anerkennen und eine transparente Zusammenarbeit nachweisen können. Beispielhaft wurde die Organisation „Silence Walk“ als offizieller Partner anerkannt.
Die 12 Münchner Grundsätze
- Sturz der Islamischen Republik und nationale Revolution
- Wahrung der territorialen Integrität Irans
- Errichtung einer säkularen Demokratie
- Recht auf Selbstbestimmung durch freie Wahlen
- Gewaltfreier Widerstand und legitime Selbstverteidigung
- Übergangsjustiz und Aufarbeitung von Verbrechen
- Internationale Deeskalation
- Wirtschaftlicher Wiederaufbau
- Schutz von Grundrechten und Freiheiten
- Umweltschutz
- Führung durch Reza Pahlavi in der Übergangsphase
- Nationalflagge mit Löwe-und-Sonne-Symbol
